07.02.2008
Seltsames Urteil aus Minden
Nun darf er also bleiben, der Hassprediger Usama Sadik A. aus Porta Westfalica. Als der Vorsitzende der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts am 27. März verkündete: Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 12. April 2006 wird aufgehoben , lächelte Usama feinsinnig.
von KATJA NEBEL
A. war nach einer Verurteilung wegen gemeisnchaftlichen Mordes 1996 von Ägypten nach Deutschland gekommen und hatte Asyl beantragt. Zunächst wurde der Antrag abgelehnt, dann aber setzte A. und erstritt seinen Asylstatus vor dem Verwaltungs-gericht Oldenburg.
Beim Verfassungsschutz ist der Ägypter, für den sein Heimatland Antrag auf Auslieferung gestellt hat, kein Unbekannter. Aus Polizeikreisen ist zu erfahren, dass der Imam rund um die Uhr überwacht wird. Er soll einer Organisation namens Gamaa Islamija angehoren, die für den Anschlag in Luxor verantwortlich ist, bei dem 1997 58 Menschen getötet wurden. Und auch von Kontakten zum Terrorpiloten des 11. September 2001, Mohammed Atta, ist die Rede. Als Prediger in diversen Moscheen soll er wiederholt zum Kampf gegen die Ungläubigen , also nach seinem Verständnis gegen UNS, aufgerufen haben.
Ein Verfahren wegen Volksverhetzung wurde allerdings eingestellt.
Was muss ein terrorverdächtiger in Deutschland eigentlich noch tun, bevor ihm der Asylstatus aberkannt wird? Der Satz Ungläubige dürfen getötet werden reicht offenbar ebenso wenig wie die Mitgliedschaft in Extremistenorganisationen.
Ja, Deutschland ist ein Rechtsstaat und soll das auch bleiben, aber denkt
mal jemand daran, dass das Ansehen von Millionen friedfertiger und
anständiger Muslime hier bei uns durch solche Figuren in den Schmutz gezogen wird? Die Richter von Minden leisten ihnen ebenso ein Bärendienst wie die Richterin aus Frankfurt, die jüngst die Scharia zur Begründung eines skandalösen Urteils heranzog. Wer Ungläubige zum Abschuss freigibt, hat in dieser Gesellschaft nichts mehr zu suchen. Bleibt nur zu hoffen, dass das Bundesamt die Entscheidung vor dem OVG anfechtet. Noch ist das möglich.
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